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Ein Unternehmen der dP die Prozessfinanzierer GmbH



Eine Lebensversicherung soll dazu dienen, für Ihre Pension vorzusorgen oder Kapital anzulegen, also Ihr Geld zu vermehren.

Leider hielten viele Versicherer ihre Gewinnprognosen nicht ein oder erklärten versprochene Garantiezinsen als ungültig was für Sie folgende Konsequenzen hat:

  • Entstehung einer Deckungslücke im Falle von endfälligen Darlehen
  • schlechte oder gar keine Renditen im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten
  • geringe Rückkaufswerte - vor allem in den ersten Jahren des Vertrages

Es gab bis zum 31.12.2018 eine Möglichkeit, von einer Lebensversicherung auch viele Jahre nach Abschluss oder sogar nach Kündigung zurückzutreten, wenn die sogenannte Rücktrittsbelehrung unrichtig war. Lesen Sie dazu vor allem auf unserer Presseseite den TREND-Artikel aus 12/2018, der dieses Thema sehr gut zusammenfasste.

Ein äußerst umstrittenes Gesetz der Versicherer verhinderte jedoch de facto die Rücktritte ab 01.01.2019. Dies widersprach jedoch eindeutig einem EuGH-Urteil. Der OGH (oberste Gerichtshof) fällte am 16.02.2022 ein Urteil zu GZ 7 Ob 185/21p, in dem er ausführte, dass dieses Gesetz deshalb nicht angewendet werden darf. Näheres finden Sie auf unserer Presseseite!

Was bedeutet dies nun für Sie?

Sie können weiter von Ihrer Lebensversicherung zurücktreten, egal ob der Vertrag noch aufrecht ist oder schon gekündigt wurde!

Sie erhalten sodann Ihre bezahlten Prämien abzüglich den Risikokosten und Steuer zuzüglich 4% Zinsen der in den letzten 3 Jahren bezahlten Prämien zurück!

Wir konnten bereits tausenden Versicherungsnehmern zu ihrem Recht verhelfen, sind auf diesem Gebiet unbestrittener Marktführer und helfen gerne auch Ihnen.

Man kann nicht von jedem Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Vertrag dabei ist sind Sie hier genau richtig.

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Ihr Team von

dP die Prozessfinanzierer

"Die Meinungsmacher" berichten über die dP die Prozessfinanzierer GmbH (ehem. MV Prozessfinanzierung GmbH)

  Rückzahlungsrechner

Wieviel würde ich im Falle meines Rücktrittes von meiner Versicherung zurückbekommen?





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 Optional - Diesen Wert entnehmen Sie Ihrer Polizze
Berechnungsstichtag für Rückabwicklungswert ist der Erste des Folgemonats.
Rückabwicklungswert 0
Rückkaufswert/Ablaufwert 0
Prämiensumme (inkl. Vers.Steuer) 0

Dies ist eine reine Prognoserechnung, jeder Vertrag muss gesondert einzeln von einem Gutachter berechnet werden, da es viele weitere Parameter gibt, die Ungenauigkeit ist daher +/- 10%. Darüberhinaus können bei diesem Schnellrechner z.B. keine unregelmäßigen Einzahlungen oder erfolgte Auszahlungen berücksichtigt werden.